SPD setzt Maßstäbe auf dem Weg zum Musterland für gute Arbeit und gute Wirtschaft

MdL Florian Wahl: „Ja zur Mittelstandsförderung – Nein zu Lohndumping, das ist unsere Handschrift beim Tariftreuegesetz“

„Wir sagen Ja zur Mittelstandsförderung und Nein zum Lohndumping. Das ist unsere sozialdemokratische Handschrift, wenn es darum geht, Baden-Württemberg zum Musterland für gute Arbeit und gute Wirtschaft zu machen.“ Mit diesen Worten hat der SPD-Landtagsabgeordnete Florian Wahl den von Landesregierung beschlossenen Entwurf des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg begrüßt. Der von Wirtschaftsminister Schmid auf den Weg gebrachte Entwurf sieht vor, dass öffentliche Aufträge des Landes und der Kommunen nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten einen tarifvertraglichen Lohn zahlen. Besteht kein einschlägiger Tarifvertrag, müssen die Unternehmen ihren Beschäftigten mindestens 8,50 Euro zahlen. „Unser Ziel war von Anfang an, dass sich Gute Arbeit lohnen muss“, so Wahl.

Mit dem Gesetz werden Wettbewerbsverzerrungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Einsatz von Billigarbeitskräften unterbunden. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit zwingt öffentliche Auftraggeber, das günstigste Angebot anzunehmen. Kalkuliert das Angebot mit Dumpinglöhnen, führt dies zu einer Wettbewerbsverzerrung auf dem Rücken der Beschäftigten. Das schadet Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Tariflöhne bezahlen und ebenfalls um den Auftrag konkurrieren. „Dadurch werden tarifgebundene Arbeitsplätze in tariftreuen Unternehmen gefährdet, also gerade auch jene in unseren Handwerksbetrieben und unseren fairen mittelständischen Unternehmen vor Ort.“ Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz stärkt deshalb die Wettbewerbsfähigkeit vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen. „Denn mit Fleiß und Ideen bringen Millionen Schaffer und Tüftler Baden-Württemberg gerade im Mittelstand nach vorne“, betonte der SPD-Abgeordnete.

Durch die Festlegung auf die Zahlung eines Mindestentgelts als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Aufträgen gilt für alle Unternehmen, die sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben, die gleiche Ausgangslage. Damit wird in beschäftigungspolitisch sensiblen Bereichen der Erhalt von Arbeitsplätzen gewährleistet, die einen ausreichenden sozialen Schutz und ein angemessenes Einkommensniveau garantieren.

„Das jetzt beschlossene Tariftreuegesetz ist SPD pur! Schritt für Schritt schaffen wir Zukunft in Baden-Württemberg“, so Florian Wahl abschließend.